

WILLKOMMEN IM KLEINGARTENVEREIN
Denkmalsblick
seit 1897 in Leipzig
Adventsfeuer 2025

Leckeres aus dem Suppentopf, Knüppelteig, Marshmellows, Glühwein und Kinderpunsch: Am Samstag, den 13.12.2025 erwartet Euch nicht nur eine gesellige Runde um unser Adventsfeuer vor dem Vereinshaus, sondern dazu gibt es auch Speis und Trank! Nur Eueren eigenen Stock müßt Ihr mitbringen - dann kann es um 15:00 Uhr losgehen!
Adventsfeuer 2025
Neues aus dem Gartenjahr
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Termine 2025
Sprechstunde
Jeden ersten Samstag im Monat von 10.30 bis 12.00 Uhr in unserem Vereinshaus.​
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13.12.25
Ab 15:00 Uhr Glühweintrinken in geselliger Runde vorm Vereinshaus
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Einbrüche in der KGA
Leider ist dies auch ab und zu ein Thema in unserem Verein: Einbrüche in der GArtenlaube, verbunden mit Diebstahl und Vandalismus.
Sicher ist es nicht einfach, den Garten und die Laube davor zu schützen. Die Polizei Sachsen gibt hierfür Tipps auf Ihere Homepage - die allerdings so nicht immer umzusetzen sind, Fundierter ist da die Broschüre des Stadtverband Leipzig der Kleingärtner, die das Thema sehr ausführlich behandelt. Ein wertvoller Hinweis unter vielen: Sollte bei Euch einmal eingebrochen werden: Bitte informiert auch unbedingt den Vorstand. Es ist im Interesse aller, die Umstände des Falles zu kennen und zu erkennen, um ggf. Sicherungsmaßnahmen ergreifen zu können!
Sprechstunde mit Terminvergabe
Zukünftig Könnt Ihr für Eure Anliegen auch einen Termin im Rahmen unserer Sprechzeiten (i.d.R. am 1. Samstag im Monat) erhalten! Schreibt uns einfach eine Email oder WhatsApp - je früher, desto besser - und wir melden uns bei Euch mit einem Zeitfenster zurück. Natürlich könnt Ihr auch weiterhin spontan zur Sprechstunde erscheinen, müsst Euch dann aber ggf. auf Wartezeiten einstellen. Die Nummer lautet: 015563 465575


Ein paar Gedanken zur Wegepflege...
...aus der Kleingartenordnung:
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"Auf Gemeinschaftsflächen in der KGA dürfen keine künstlichen Hindernisse geschaffen werden ... Fahrräder, Kinderwagen, Transportgeräte usw. sind im Kleingarten abzustellen.
Die öffentlichen Wege in der
KGA sind ständig freizuhalten." (2.3.8.)
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"Der Kleingartenpächter hat die an seinen Kleingarten angrenzenden Wege innerhalb der KGA sauber zu
halten und zu pflegen." (2.3.9)
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"Der Kleingartenpächter ist verantwort-lich dafür, dass durch die sich in seinem Kleingarten befindlichen Bäume,Sträucher, Ziergewächse u.ä. kein Überhang bzw. kein Überwuchs auf benachbarte Kleingärten, auf die Gemeinschaftsflächen oder auf Nachbargrundstücke entsteht und diese dadurch beeinträchtigt werden.
Von den Kleingärten dürfen keine
Gefahren ausgehen; die Verkehrs-sicherheit ist zu gewährleisten." (2.3.10.)
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"Jeder Pächter ist verpflichtet, zur Instandhaltung der Außen- und Innenabgrenzung beizutragen." (2.3.11.)
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"... Der Tierhalter bzw. der Tierführer hat dafür zu sorgen, dass mitgeführte Tiere ihre Notdurft nicht auf den Gemeinschaftsflächen verrichten. Dennoch abgelagerte Exkremente (Tierkot) sind sofort vom Tierhalter bzw. Tierführer zubeseitigen und ordnungs-gemäß zu entsorgen. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme
und Transport mitzuführen." (2.4.1.)






